Konzept

Kommunale Präventionsarbeit ist sinnvoll und lohnt sich.

Die Kommunale Prävention geht auf Ideen und Einflüsse aus Nordamerika und Skandinavien zurück, die seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland weite Verbreitung gefunden haben. Zentrale Annahmen des Konzeptes sowie Erkenntnisse zu dessen Verbreitung werden hier vorgestellt.

 

  

IDEE UND ENTSTEHUNG

Vor gut 30 Jahren wurde mit dem Rat für Kriminalitätsverhütung des Landes Schleswig-Holstein ein erstes kriminalpräventives Gremium in Deutschland gegründet. In den Folgejahren erlebte das Konzept der Kriminalprävention auf kommunaler Ebene einen enormen Auftrieb. Eine Vielzahl von Gremien, Initiativen und Bündnissen gründeten sich mit dem Ziel, zur Vorbeugung auf kommunaler Ebene einen Beitrag zu leisten.

Anfang der 1990er Jahre hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es für die Verhinderung und Eindämmung von Kriminalität nicht ausreicht, wenn staatliche Behörden (wie Polizei, Justiz oder Kommune) – jede für sich – ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen, weitere Akteure und die Bevölkerung aber nicht einbezogen werden. Den Beispielen anderer europäischer Länder folgend, gründeten sich deshalb vieler Orts erste kommunale Präventionsräte. „Kommunaler Präventionsrat“, „Runder Tisch Sicherheit“, „Arbeitskreis Kriminalprävention“ – Namen dafür gibt es viele. Die Grundidee ist aber überall die gleiche.

 

Vor dem Hintergrund steigender Kriminalitätsraten Anfang der 1990er Jahre und einer damit einhergehenden Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung stellte sich die Frage, ob die bisherigen repressiven Strategien ausreichen, um der Kriminalität nachhaltig zu begegnen. Repressive Maßnahmen der Strafverfolgung, mögen sie noch so gravierend und einschneidend sein, können Kriminalität nicht verhindern. Durch Repression allein können zudem nur die Symptome gesellschaftlicher Defizite angegangen, nicht hingegen die ihnen zugrunde liegenden Ursachen beseitigt werden. Ein Großteil der Faktoren, die in der Kriminologie als Entstehungsgründe für Kriminalität genannt werden, ist durch Mittel der Strafverfolgung nicht oder nur in einem geringen Maße beeinflussbar. Hinzu kommt, dass repressive Maßnahmen nicht greifen, wenn eine Straftat nicht angezeigt wird oder Täter:innen nicht ermittelt werden können.
Auch hinsichtlich der Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung vermag die Strafverfolgung wenig zu bewirken. Kriminalitätsfurcht entwickelt sich weitgehend unabhängig von Kriminalitätsraten und steht nur in einem schwachen Zusammenhang mit dem tatsächlichen Risiko Opfer einer Straftat zu werden.
Parallel zu diesem kriminologischen und kriminalpolitischen Perspektivwechsel, fand auch bei der Polizei mit dem Konzept „bürgernaher“ Polizeiarbeit eine Umorientierung statt. Wie zuvor in den USA wurde „der/die Bürger:in“ mit seinen/ihren Alltagsängsten und Erwartungen, seine/ihre Zufriedenheit mit dem „Produkt Sicherheit“ verstärkt in den Blick genommen.

Mit zunehmender Popularität der Kriminalprävention ging die Entdeckung der Kommune als Aktionsfeld dieses Ansatzes einher. Rund 70% der polizeilich registrierten Straftaten werden am Wohnort von Täter:innen und Opfern oder in dessen unmittelbarer Nähe begangen. Die Mehrzahl der Täter:innen begeht also Straftaten in der Gemeinde, in der auch ihre Erziehung und Sozialisation stattgefunden hat, wo sie aufgewachsen, zur Schule gegangen sind und wohnen. Außerdem sind es zumeist ortsansässige Opfer, die – unbewusst – Tatgelegenheiten schaffen. Deshalb sollte dort, wo Kriminalität entsteht oder begünstigt wird, auch ihre Ursachen erkannt und beseitigt werden (Steffen, 2005).

Der Boom für die Kommunale Kriminalprävention kam mit der Erkenntnis,

  • dass es sich bei Kriminalität in vielen ihrer Ausprägungen in erster Linie um ein vorrangig örtliches Phänomen handelt,
  • dass dort, wo Kriminalität entsteht, begünstigt oder gefördert wird, auch ihre Ursachen erkannt und beseitigt werden müssen und
  • dass dies in gemeinsamer Verantwortung der Bürger:innen einer Gemeinde sowie ihrer kommunalen und staatlichen Einrichtungen geschehen sollte (Steffen, 2005).

Damit sind auch die „Drei-Säulen“ der Kommunalen Kriminalprävention beschrieben:

- Lokale Orientierung,
- Ressort- und professionenübergreifende Vernetzung und
- Bürger:innenbeteiligung.

Angesichts der vielfältigen Faktoren für das Entstehen von Kriminalität und Unsicherheitsgefühlen sollten sich möglichst viele gesellschaftliche Akteur:innen an deren Vorbeugung beteiligen. In den Gemeinden gibt es eine große Bandbreite von Akteur:innen und Professionen, die aus jeweils eigener Perspektive, mit unterschiedlichen Zugängen und Methoden an der kommunalen Prävention mitwirken können. Planer:innen und Architekt:innen können durch Gestaltung Angsträume vermeiden oder Tatgelegenheiten verringern; in den Schulen wird durch gezielte Unterstützung Bedürftiger und die Schaffung eines guten sozialen Klimas z.B. Mobbing in seinen verschiedenen Formen vorgebeugt; durch Angebote der Jugendsozialarbeit kann Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum und delinquentem Verhalten entgegengewirkt werden. Es lassen sich zahlreiche weitere Beispiele finden, wie staatliche und nichtstaatliche Akteur:innen die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in den Städten und Gemeinden positiv beeinflussen können.

Wichtig jedoch ist, dass sie dies am effektivsten gemeinsam, in Absprache miteinander und systematisch tun. Dies ist die Grundidee kommunaler Prävention: in einer Gemeinde gemeinschaftlich für ein lebenswerteres Umfeld zu sorgen und damit Kriminalität vorzubeugen.

Zum Konzept der Kommunalen Kriminalprävention sowie wissenschaftlichen Grundlagen:

Heinz, W. (2005). Kommunale Kriminalprävention aus wissenschaftlicher Sicht. In: Britta Bannenberg/Marc Coester/Erich Marks (Hg.): Kommunale Kriminalprävention. Ausgewählte Beiträge des 9. Deutschen Präventionstages, Mönchengladbach. S. 9-30.

Steffen, W. (2005). Gremien Kommunaler Kriminalprävention–Bestandsaufnahme und Perspektive. In: Britta Bannenberg/Marc Coester/Erich Marks (Hg.), a.a.O., S. 155-167.

GUTE GRÜNDE FÜR PRÄVENTION

Neben der kriminologischen Herleitung der Prävention gibt es auch ganz praktische Gründe, warum sich Kommunalpolitiker:innen für Kommunale Prävention einsetzen sollten.

Sicherheitsgefühl

Bürger:innen liegt ihr soziales Umfeld sehr am Herzen. Subjektive Sicherheit wird maßgeblich dort geprägt, wo man „zu Hause“ ist: wohnt, lebt, arbeitet, Kinder die Kita und Schule besuchen, der Verein tätig ist. Unsicherheitsgefühle haben vielfach mit der objektiven Lage wenig zu tun. Dennoch kann Kriminalitätsfurcht die Lebensqualität in einer Gemeinde beeinträchtigen. Menschen möchten dort wohnen, wo sie sich auch sicher fühlen können. Damit kann sich das Sicherheits-gefühl auch als Standortvorteil erweisen, wenn es um die Wahl eines Wohnortes oder Stadtviertels geht. Zur Steigerung des Sicherheitsgefühls bewirken repressive Maßnahmen kaum etwas. Ziel kommunaler Prävention ist daher auch die positive Beeinflussung des Sicherheitsgefühls. Es wird analysiert wo Unsicherheitsgefühle empfunden werden, was die Gründe dafür sind und wie sich diese Ursachen beeinflussen lassen.

Bürger:innenwohl

In einer Kommune werden in die Verantwortungsträger:innen wegen deren Problem- und Bürge:innennähe große Hoffnungen gesetzt, die sicherheitsbezogenen Herausforderungen „vor Ort“ wirksam anzugehen. Gute Gemeindevertreter:innen und -verwaltungen richten ihre Tätigkeit in erster Linie am Wohl ihrer Bürger:innen (Wähler:innen) aus, wozu auch die tatsächliche Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl gehören. Kommunale Präventionsräte sind hierbei als Seismografen der örtlichen Problemwahrnehmungen gut geeignet.

Bürger:innenengagement

Die aktive Einbindung engagierter Bürger:innen in möglichst viele öffentliche Belange ist ein Grundsatz der Demokratie. Was die Bürger:innen unmittelbar betrifft (Kriminalität), sollte von ihnen auch unmittelbar beeinflusst werden können (Kriminalitätsvorbeugung). Wer Bürger:innenengagement will, sollte dafür auch die notwendigen direkten Mitwirkungsmöglichkeiten schaffen. Gesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen sowie engagierte Bürger:innen können dafür gut organisierte kommunale Präventionsräte nutzen. Gerade wenn Politik als fern und wenig an den Problemen der Bürger:innen orientiert zu sein scheint, woraus nicht selten Politikverdrossenheit entsteht, können kommunale Präventionsgremien unmittelbare Teilhabemöglichkeiten bieten.

Opferinteressen

Aus Perspektive des Opferschutzes ist es besser Kriminalität zu verhindern, als begangene Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Kriminalität vorzubeugen bedeutet potenziellen Opfern psychische, materielle und physische Belastungen zu ersparen. Die Verhinderung und Verfolgung von Straftaten durch den Staat ist sehr stark täterorientiert. Die besondere Situation von Kriminalitätsopfern, die Opferberatung und -betreuung bis hin zu deren eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Kriminalitätsvorbeugung, erfordert vor Ort einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz. Kommunale Präventionsräte bieten dazu geeignete Plattformen.

Vernetzung

In einer Kommune gibt es in der Regel eine Vielzahl von Akteur:innen, die sich neben den staatlich zuständigen Stellen unmittelbar oder mittelbar mit der Kriminalitätsvorbeugung befassen. Dazu zählen etwa Schulen, an denen Projekte zur Förderung des sozialen Miteinander und gegen Mobbing durchgeführt werden, Stadtplanungs- und Grünflächenämter durch deren Arbeit Angsträume vermieden werden sollen oder Angebote der sozialen Arbeit, die Freizeitangebote für Jugendliche machen, Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum moderieren oder im Quartiersmanagement arbeiten. Deren Tätigkeit wird befördert durch einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie durch gegenseitige Unterstützung. Diese wichtige Vernetzungsaufgabe kann ein kommunaler Präventionsrat erfüllen. Außerdem wirkt ein solcher Informationsaustausch möglicher Doppelbearbeitung entgegen, er vermeidet Parallelstrukturen und ermöglicht, durch ein abgestimmtes Vorgehen an den Schnittstellen verschiedener Akteure und Professionen, das Einsparen von Ressourcen.

Reaktionsvermögen

Mit einem gut organisierten und effektiv arbeitenden kommunalen Präventionsrat steht dem/der Bürgermeister:in ein gesamtgesellschaftliches Gremium zur Seite, das auch bei aktuellen Erfordernissen und besonderen Kriminalitätslagen (wie z.B. die örtliche Zunahme von Wohnungseinbrüchen), die zu öffentlichen Diskussionen und Beunruhigungen führen können, unmittelbar beratend und handelnd einberufen werden kann. Verwaltungshandeln gewinnt durch einen kommunalen Präventionsrat ein Stück zusätzliche Flexibilität.

Literatur:

Landesrat für Kriminalitätsverhütung Schleswig-Holstein (o.J.).
10 gute Gründe. Warum und wie kommunale Präventionsräte eingerichtet werden sollten. Argumente, Hinweise und Empfehlungen der Landespräventionsräte Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

ARGUMENTE GEGEN PRÄVENTION

Es gibt Fragen und Bedenken, die im Gespräch häufiger aufgeworfen werden und vermeintlich gegen die Gründung eines Kommunalen Präventionsgremium sprechen. Typische Einwände sollen hier aufgegriffen werden.

„Wir haben gar kein Problem in unserer Gemeinde.“

Zu dieser positiven Feststellung sind Sie zu beglückwünschen! Bisweilen liegt diesem Einwand aber auch ein zu enges Problemverständnis zu Grunde. Kommunale Prävention setzt nicht erst da an, wo Ihre Gemeinde von besonders vielen Wohnungseinbrüchen betroffen ist, sie mit Formen von Extremismus in Ihrer Gemeinde konfrontiert sind oder es zur Gewaltausübung in der Öffentlichkeit kommt.
Ziel kommunaler Prävention ist es, gemeinsam an einem lebenswerteren Umfeld in der Gemeinde mitzuwirken. Dies schließt u.a. auch ein, dass sich alle Gemeindemitglieder:innen sicher fühlen. Das Sicherheitsgefühl wird aber nicht nur durch die Anzahl der Straftaten beeinflusst, sondern beispielsweise durch die Beleuchtungssituation auf dem nächtlichen Nachhauseweg oder eine aktive Nachbarschaft auf deren Unterstützung man sich verlassen kann.
Ausgrenzungen und Aggressionen gehören in Schulen zum Alltag. Auch ohne, dass diese Probleme ein besonderes Maß überschreiten oder Formen der Gewalt offen zu Tage treten, macht die Umsetzung maßgeschneiderter Präventionsprojekte an Schulen Sinn, um das soziale Miteinander zu fördern und das Schulklima zu verbessern.
Ältere Menschen haben ein stärkeres Unsicherheitsgefühl als jüngere. Das hängt vielfach nicht mit dem objektiven Risiko zusammen, Opfer einer Straftat zu werden, sondern vor allem mit dem Gefühl bestimmten Situationen nicht mehr so gut gewachsen zu sein. Aber ältere Menschen werden auch tatsächlich zum Opfer bestimmter Formen der Kriminalität (wie z.B. dem sog. „Enkel:innentrick“), bei denen Täter:innen gezielt Emotionen und Schwächen der Opfer ausnutzen. Kommunale Prävention kann dem durch Informationen, Aufklärungsmaßnahmen und die Initiierung von Unterstützer:innennetzwerken entgegenwirken.
Die Beispiele zeigen: Kommunale Prävention setzt nicht erst ein, wenn Probleme zum Politikum geworden sind, sondern trägt zu mehr Lebensqualität in der Gemeinde bei.
In einem aktiv arbeitenden Präventionsgremium können Problemwahrnehmungen zudem benannt und erörtert werden, bevor sie sich auswachsen. Systematische Situationsanalysen liefern frühzeitig Hinweise auf Bedarfe und Problemwahrnehmungen in der Bevölkerung. Auf Grund der verschiedenen dort vertretenen Perspektiven handelt es sich auch um einen „Seismographen“, der Stimmungen und Entwicklungen frühzeitig aufnehmen kann. Für die Problemlösung sind Strukturen, Prozesse und ein abgestimmtes Netzwerk etabliert, in dem verschiedene Professionen und Kompetenzen zusammenwirken.

„Ich sitze in so vielen Gremien, da möchte ich nicht noch ein Neues gründen müssen.“

Tatsächlich erfordert eine aktive Prävention Ressourcen und das Engagement der Beteiligten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein funktionierendes Präventionsnetzwerk diese Ressourcen wert ist. Durch die Vermeidung unnötiger Doppelbearbeitung, das Ausschöpfen von Synergien, eine vergrößerte Reichweite im Vergleich zu Maßnahmen Einzelner und die frühzeitige Bearbeitung potenzieller Probleme, bevor diese sich auswachsen, erweist sich die Netzwerkarbeit als rentabel.

 

„Für Sicherheit und Ordnung ist die Polizei zuständig.“

Das stimmt. Aber Polizei und Justiz können viele Formen von Kriminalität nur ahnden, verhindern können sie diese vielfach nicht. Um potenzielle Opfer vor Kriminalität zu schützen, ist es sinnvoller, diese erst gar nicht geschehen zu lassen. Dabei kann die Polizei auf Grund ihres kriminalistischen Sachverstandes beraten, umsetzen müssen die Maßnahmen in vielen Fällen jedoch andere:

  • Eigenheimbewohner:innen, die ihr Haus vor Einbruch schützen,
  • Nachbarschaften, die aufeinander achtgeben,
  • Beratungsstellen, die Menschen in Fällen häuslicher Gewalt Perspektiven aufzeigen,
  • Schulen, in denen soziales Miteinander gelernt wird oder
  • soziale Arbeit, die Jugendlichen sinnvolle Möglichkeiten der Freizeitgestaltung bietet und als Ansprechpartner:in in Krisensituationen bereitsteht.

 

KOMMUNALE PRÄVENTION IN DEUTSCHLAND: VERBREITUNG, STRUKTUR UND AUSRICHTUNG
Kriminalpräventive Gremien in Deutschland (Schreiber 2019)

Aussagen zur Anzahl kommunaler Präventionsgremien in Deutschland sind nicht einfach zu treffen. Es gibt dazu keine zentralen Verzeichnisse und entsprechende Untersuchungen sind aufwendig und teuer.

Zuletzt hat Schreiber (2019) eine bundesweite Bestandsaufnahme über die Zahl der aktiven Präventionsgremien, deren Arbeit und Zusammensetzung durchgeführt. Sie konnte knapp 600 kriminalpräventive Gremien in Deutschland ermitteln (vgl. Abbildung 1). Ein Großteil (80%) der Gremien ist in Kommunen ab 10.000 Einwohner aktiv, also in mittleren oder größeren Städten.

Dabei unterscheiden sich die Bundesländer zum Teil erheblich hinsichtlich der Anzahl an kommunalen Präventionsgremien sowie in Bezug auf deren Verteilungsdichte.

 

Neben der Anzahl und Verteilung von Gremien in Deutschland war in der Studie von Schreiber ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt auf deren Zusammensetzung gerichtet. Dabei zeigte sich, dass kommunale Präventionsgremien höchst unterschiedlich organisiert sind. Erwartungsgemäß sind Stadt- oder Kommunalräte, Strafverfolgungsbehörden sowie die Kommunalverwaltungen besonders häufig in diesen Gremien vertreten (vgl. Abbildung 2). Etwa ein Drittel der Zusammenschlüsse (zumeist in größeren Kommunen) verfügt über eine zweigliedrige Struktur, bestehend aus einem Lenkungsgremium und untergeordneten Arbeitskreisen und / oder Stadtteilgremien. Solche mehrstufig strukturierten Gremien weisen in der Regel einen höheren Professionalisierungsgrad auf. Ihnen steht mehr Personal für eine hauptamtliche Geschäftsführung zur Verfügung, sie können auf ein größeres Budget zurückgreifen und ihrer Arbeit liegt häufiger ein schriftliches Konzept zugrunde.

Schreiber, V. (2019): Kommunale Kriminalprävention in Deutschland – Fortschreibung einer Bestandsaufnahme 2007, Forschungsberichte des Nationalen Zentrums für Kriminalprävention Nr. 1 2019, Bonn.

Stiftung
Deutsches Forum
für Kriminalprävention

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