Die Themen kommunaler Prävention sind so vielfältig wie die Kommunen selbst.

Dennoch gibt es verschiedene Themen, die im Rahmen kommunaler Prävention häufig bearbeitet werden.

 

  

WOHNUNGSEINBRUCHDIEBSTAHL

Mit welchem Problem oder Phänomen haben wir es tun?

Die Anzahl der Wohneinbrüche ist in den letzten Jahren erfreulicherweise rückläufig. Waren es laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) 2015 rund 167.000 Fälle, sind 2021 nur noch rund 54.000 Wohnungseinbrüche registriert worden, was einem Rückgang von 68% in diesem Zeitraum entspricht. Zu der positiven Entwicklung hat auch die Intensivierung von Präventionsmaßnahmen beigetragen.

Die Vorbeugung von Wohnungseinbrüchen gehört zu den bereits lange etablierten (polizeilichen) Präventionsangeboten. Dies hat verschiedene Gründe. Wohnungseinbrüche sind vielfach mit schweren psychischen Belastungen für die Opfer verbunden, weshalb die Polizei der Vorbeugung besondere Bedeutung beimisst. Zudem sind der Polizei die Tatbegehungsweisen (sogenannte Modus operandi) von Wohnungseinbrüchen aus Tatortuntersuchungen gut bekannt. An gefährdeten Stellen kann Einbrüchen daher gezielt mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt werden.

Einbrecher sind in der Regel rational handelnde Täter, die ihre zu erwartende Beute gegen das Risiko der Entdeckung oder Tatbehinderung abwägen. Polizeiliche Präventionshinweise zielen daher darauf ab, die Risiken der Entdeckung bzw. des Scheiterns für den Täter in einem solchen Maße zu steigern, dass dieser von einer Tatbegehung ablässt.

Wo finde ich einschlägige Informationen zu konkreten Präventionsmaßnahmen?

Im Detail und zum Teil vor Ort beraten Mitarbeiter kriminalpolizeilicher Beratungsstellen zu spezifischen Risiken, vorhandenen Schwachstellen und geeigneten Vorbeugungsmaßnahmen.
Eine Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier

Einbruchvorbeugung ist auch ein Themenschwerpunkt des DFK

Detailinformationen zu polizeilichen Empfehlungen der Einbruchvorbeugung und vielen anderen Präventionsthemen bietet das Präventionsprogramm des Bundes und der Länder

Auf der Website des Netzwerks „Zuhause sicher haben Sie die Möglichkeit, sich über Einbruch- und Brandschutz zu informieren und sich von Mitgliedern des Netzwerkes beraten zu lassen. Die Seite bietet Ihnen einen „Einbruchschutzkompass“, der Ihnen nach der Beantwortung von maximal acht Fragen eine Empfehlungsübersicht zu entsprechenden Einbruchschutzmaßnahmen gibt.

Ein vorbildliches Beispiel der Zusammenarbeit von Kommune und Polizei im Bereich der Einbruchvorbeugung illustriert das Projekt „Sichere Adresse Neuenhagen“

Welche Präventionsansätze kommen in Frage?

Polizeiliche Empfehlungen zu einem effektiven Einbruchschutz umfassen Verhaltens- und Gestaltungshinweise sowie zu mechanischer und elektronischer Sicherheitstechnik, die aufeinander aufbauen.

  • Verhaltenshinweise
    Hier geht es insbesondere um das individuelle Handeln der Bewohner (Keine gekippten Fenster, Türen immer abschließen etc.) oder das Miteinander in der Nachbarschaft (z.B. Briefkasten bei Abwesenheit leeren, umsichtige Aufmerksamkeit und aktive Nachbarschaftshilfe)
  • Gestaltungsempfehlungen
    Insbesondere besonders übliche Schwachstellen für Einbrüche (Haus- und Terassentüren, Fenster …) sollten gut von der Umgehung einsehbar sein. Dies erhöht das Risiko der Täter bei ihrem Einbruchversuch beobachtet zu werden.
  • Mechanische Sicherungstechnik
    Der Einbau zertifizierter Bauteile, etwa an Türen und Fenstern, erhöht den zeitlichen Aufwand der Täter in einem solchen Maße, dass deren Entdeckungsrisiko steigt und sich auf das „Kosten-Nutzen-Kalkül“ auswirkt.
  • Elektronische Sicherungstechnik
    Aufbauend auf den zuvor genannten Empfehlungen kann in bestimmten Fällen die Verwendung z.B. von Einbruchmeldeanlagen sinnvoll sein.
STÄDTEBAULICHE PRÄVENTION

Entstehungshintergrund

Auf der Suche nach Ursachen kriminellen Verhaltens wurden bereits vor 150 Jahren auch Zusammenhänge zwischen Kriminalität und Wohnumgebung untersucht. Erste empirische Untersuchungen zur Überprüfung dieses Zusammenhangs führten Vertreter der sogenannten Chicago-Schule in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch. Im Mittelpunkt des Interesses stand dabei die Frage, warum sich sozial abweichendes Verhalten in bestimmten Stadtteilen amerikanischer Städte konzentrierte.

Kennzeichen sich problematisch entwickelnder Stadtquartiere waren unter anderem das weitgehende Fehlen städtischer Öffentlichkeit, die Konzentration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein der Bewohner für das eigene Wohnumfeld. In einer solchen Umgebung wird die Entstehung von Nachbarschaften und gemeinsam wahrgenommener Verantwortung erschwert, weil die Bewohner durch die gestalterische Unübersichtlichkeit und Anonymität ihres Viertels verunsichert sind, sich in die Privatheit ihrer Wohnungen zurückziehen und zum Beispiel Hauseingänge oder Grünflächen der Verschmutzung, Verwahrlosung oder Zerstörung überlassen.

Theoretische Grundlagen der Prävention

Vor dem Hintergrund dieser in vielen Städten zu beobachtenden Probleme beschäftigte sich der Architekt Oskar Newman als einer der Ersten mit der Frage, wie architektonische und städtebauliche Elemente gezielt eingesetzt werden können, um Kriminalität und Unsicherheitsgefühlen in Siedlungen entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt seiner Überlegungen stand die Leitfrage, wie eine Wohngestaltung aussehen müsse, um den Bewohnern eine bessere informelle Kontrolle zu ermöglichen. Anfang der 1970er Jahre entwickelte er das Konzept des "Schutz bietenden Raums" ("Defensible Space"). Es geht von der Überlegung aus, dass eine Wohnlage auf potentielle Straftäter weniger attraktiv erscheint, wenn sie geschlossen und überwacht wirkt. Im Wesentlichen besteht Newmans gestalterischer Ansatz zur Vorbeugung von Kriminalität in der Anwendung von vier Planungsgrundsätzen, die als Grundpfeiler seines Konzeptes angesehen werden können:

  • "Territorialität"
    Mit diesem Begriff wird die Einteilung in privaten, halbprivaten, halböffentlichen und öffentlichen Raum beschrieben. Durch eine solche Einteilung soll deutlich sichtbar gemacht werden, auf welche Gebiete Nutzungs- oder Eigentumsansprüche geltend gemacht werden und wo solche Einschränkungen etwa im öffentlichen Raum nicht bestehen. Übergänge zwischen den verschiedenen Bereichen können durch materielle Barrieren wie Mauern, Zäune und Türen gestaltet werden oder mit Hilfe symbolischer Barrieren, etwa in Form von Bodentexturen, offenen Toren oder Grünflächengestaltung.
    Bei diesem Gestaltungsprinzip wird von einem Zusammenhang zwischen Raumgestaltung, menschlicher Wahrnehmung und einem entsprechenden Verhalten ausgegangen.
  • "Natürliche Überwachung"
    Des Weiteren gilt es Newman zufolge, durch gestalterische Mittel eine natürliche Wachsamkeit in einer Nachbarschaft zu fördern. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Fenster eines Hauses auf die Haustür oder bestimmte Bereiche des öffentlichen Raumes (zum Beispiel Park- oder Spielplätze) gerichtet sind. Einem potentiellen Täter wird damit signalisiert, dass er beobachtet werden könnte, wodurch sein Entdeckungsrisiko steigt. Auch der Berücksichtigung von Sichtachsen etwa bei der Gestaltung von Grünflächen kommt in diesem Kontext eine große Bedeutung zu."
  • "Image"
    Ein positives Image ist laut Newman geeignet, die Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohnumfeld zu steigern und damit ihre Bereitschaft zu fördern, für seine Unversehrtheit Verantwortung zu übernehmen. Durch eine attraktive Gestaltung der Wohngebäude und des Umfeldes wird außerdem einer negativen Wahrnehmung oder gar Stigmatisierung von Siedlungen entgegengewirkt. Unübersichtlichkeit steht einer Identifikation der Bewohner mit dem Wohnungsumfeld, der Entstehung von Nachbarschaften sowie einer natürlichen Überwachung entgegen.
  • "Mileu"
    Für die Sicherheit in Siedlungen hält Newman zudem deren Überschaubarkeit für wesentlich. Damit die Bewohner ihre Wohnumwelt noch überblicken können, muss daher die "Maßstäblichkeit" erhalten bleiben. Vorzugsweise sollten Mehrfamilienhäuser also nicht zu viele Wohnungen umfassen, und die Zahl von Wohnungen pro Hauseingang und Korridor sollte außerdem so begrenzt werden, dass diese halbprivaten Bereiche durch die Bewohner kontrolliert werden können.

Mir diesen Planungsprinzipien hat Oscar Newman die Basis für eine Vielzahl weiterer Konzepte gelegt, die ebenfalls zum Ziel haben, durch eine zielgerichtete Gestaltung der Wohnumwelt Kriminalität zu verringern und das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu fördern.

Anwendung

Der Katalog gestalterischer Maßnahmen zur Vermeidung oder Umgestaltung von Angst-Räumen und zur Vorbeugung von Kriminalität ist vielfältig. Für verschiedene Bereiche und Anwendungsfelder (Verkehrsplanung, Freiraumplanung, Wohnhäuser, öffentliche Gebäude und Einrichtungen etc.) sind Kriterienlisten baulich-räumlicher Maßnahmen entwickelt worden, die einer Entstehung von Angst-Räumen entgegenwirken. Das Spektrum reicht dabei von einer guten (nächtlichen) Beleuchtung über baugestalterische Maßnahmen für Grünflächen, Einfahrten, Zugänge und Wegeführungen bis zur dezentralen Ansiedlung von Geschäften, Supermärkten etc. Ziel ist es, Wohngebiete zu beleben und damit soziale Aufmerksamkeit und Kontrolle zu ermöglichen bzw. zu fördern.

Mit Hilfe von Kriminalitätsvorbeugung durch zielgerichtete präventive Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen und halböffentlichen Räumen kann die Raumstruktur und somit die Kriminalitätsstruktur beeinflusst werden. Unterstützend wird dabei auf kriminologische Forschungsergebnisse und Regionalanalysen sowie auf Kriminalitätslagebilder zurückgegegriffen, die für die Umgestaltung von Wohngebieten und die planerische Gestaltung neuer Wohngebiete von Bedeutung sind.

Wo finde ich weitergehende Informationen zum Thema:

Eine gute Einführung in das Thema beinhaltet das Internetangebot der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).

Ergebnisse des Forschungsprojektes "Sicherheit im Bahnhofsviertel - SiBa" (2017-2020) wurden in einem „Werkzeugkasten (Kriminal-)Prävention" zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann. Dort finden sich Praxisbeispiele und Hinweise zu weiterführenden evidenzbasierten, sowie auch vielversprechenden (noch) nicht auf ihre präventive Wirkung hin evaluierten Maßnahmen.

Umfangreiche Informationen und Ergebnisse zu verschiedenen Aspekten des Themas Sicherheit im Städtebau beinhaltet der Sicherheitspool, der im Rahmen des Forschungsprojekts "DIVERCITY-Sicherheit und Vielfalt im Quartier" entstanden ist.

(JUGEND-)GEWALT IM ÖFFENTLICHEN RAUM

Um welche Phänomene geht es?

Gewaltvorkommnisse im öffentlichen Raum lösen zumeist erhebliche mediale Aufmerksamkeit aus: Sowohl spektakuläre Einzelfälle wie etwa die Attacken auf Passanten in Innenstädten oder Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr als auch außer Kontrolle geratene Gruppengeschehen z.B. häufiger in den Nächten zum 1. Mai oder zu Silvester sowie anlässlich (welt)politischer Großereignisse. Vereinzelte kollektive Gewalteskalationen auf öffentlichen Plätzen standen im Zusammenhang mit der Belastungssituation während der Corona-Pandemie. Frustrationen bei den versammelten jungen Menschen vermengen sich zuweilen mit politischer Motivation und entladen sich – häufig im alkoholisierten Zustand - im Zuge einer situativen Dynamik, die meist nicht vorhersehbar ist. Die Verbreitung und partielle Akzeptanz von Verschwörungstheorien und Vertrauensverlusten gegenüber Regierung und Staat verringert zudem die Frustrationstoleranz und erhöht die Konfliktbereitschaft. Öffentliche Plätze und andere häufig von konkurrierenden Interessengruppen genutzte Bereiche sind demnach wiederkehrende Geschehensorte und werden schnell zu Angsträumen.

Prävention zielt auf die Eindämmung des Gewaltgeschehens und eine Stärkung des Sicherheitsgefühls der betroffenen Bevölkerung. Überwachung und Kontrolle durch Videokameras sowie Polizeistreifen können zum Sicherheitsempfinden beitragen, werden aber auch als Bedrohung und Freiheitsbeschränkung wahrgenommen.

Vielversprechender sind bauliche und nutzungsbezogene Strukturverbesserungen bzw. Raumkonzepte, die nach öffentlicher Debatte als gemeinwesenorientierte Kompromisslösungen gestaltet werden und insbesondere kaum organisierten gesellschaftlichen Gruppen zu Gute kommen können. Stadtentwicklungsprozesse, die alle Bewohner/-innen beteiligen, aktivieren und integrieren werden von der Bundesregierung seit 1999 mit dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt" unterstützt. Ziel ist es, vor allem lebendige Nachbarschaften zu befördern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. In einem konstruktiven sozialen Klima steigen dann die Chancen, zusammen mit den verhaltensauffälligen Jugendcliquen bzw. -szenen die Befriedung der von ihnen (mit-)genutzten Orte zu erreichen. Angebote der mobilen Jugendarbeit / Streetwork sind Teil eines sozialräumlichen Ansatzes.

Situative Entgleisungen lassen sich durch Deeskalationskonzepte und kontinuierlichen Dialog nicht immer verhindern, sind aber Grundlage für eine bessere Akzeptanz angemessener polizeilicher Maßnahmen. Im Bedarfsfalle ist es notwendig, dass Polizeikräfte das Gewaltgeschehen, d.h. die Gefährdung von Menschen und Sachwerten mit Zwang zu beenden und Gewalttäter zur strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Bund und Ländern tauschen sich zu ihren zum Teil unterschiedlichen Einsatzkonzepten aus.

Wo finde ich Unterstützung?

Unterstützungsansätze zur Konfliktmanagement gibt es in einzelnen Städten oder kann auch bei nicht-öffentlichen Trägern nahgefragt werden:

  • Allparteiliches Konfliktmanagement (AKIM) in München: Ansprechpartner:innen für alle Seiten im gesamten Stadtgebiet Münchens bei Irritationen und Störungen im öffentlichen Raum
  • Kommunale Konfliktberatung
    Mit dem Ansatz der Kommunalen Konfliktberatung werden Kommunen darin unterstützt spannungsgeladene  Situationen und Konflikte zu bearbeiten und dabei vorhandene Ressourcen einzubeziehen bzw. ggf. zu ergänzen. Anbieter Kommunaler Konfliktberatung sind etwa das "forumZFD", das "K3B - Kompetenzzentrum Kommunale Konfliktberatung" oder die "Aktion Zivilcourage".
PRÄVENTION VON HÄUSLICHER GEWALT

Um welches Problem geht es?

Häusliche Gewalt beinhaltet alle Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt und umfasst familiäre sowie partnerschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn die Gewalt zwischen Personen stattfindet, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenwohnen. Sie liegt auch vor, wenn sie unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt innerhalb der Familie oder in aktuellen oder ehemaligen Partnerschaften geschieht.

Damit beinhaltet Häusliche Gewalt zwei Ausprägungen, nämlich die Partnerschaftsgewalt und die innerfamiliäre Gewalt (vgl. BKA 2023: Häusliche Gewalt. Bundeslagebild 2022). Im Jahr 2022 zählte die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) rund 240.500 Opfer Häuslicher Gewalt in Deutschland. Von den rund 197.500 erfassten Tatverdächtigen waren rund 76 % männlich und 24 % weiblich.

Welche Präventionsansätze kommen in Frage?

Ein Schwerpunkt des staatlichen und zivilgesellschaftlichen präventiven Engagements zielt auf Partnerschaftsgewalt, die ganz überwiegend Frauen betrifft sowie mehrheitlich von Männern ausgeübt wird und strukturell in einem geschlechtsspezifischen Diskriminierungskontext steht. Ihre Prävention fußt auf den zivilgesellschaftlichen Bemühungen zur Gleichstellung von Frauen und hat ab den 1990er Jahren vielfältige politische, rechtliche und administrative Regelungen zur Folge gehabt. Auf Bundesebene waren es Gesetze, Aktionspläne und Maßnahmenkataloge, die von wissenschaftlichen Studien und fortwährender öffentlicher Thematisierung begleitet wurden (Schröttle, 2016). Zu nennen sind zunächst wichtige Meilensteine der Gesetzgebung:

  • 2002 ermöglicht das „Gewaltschutzgesetz“ die Wegweisung eines Täters aus der Wohnung, ein Annäherungs- bzw. Kontaktverbot sowie die Zuweisung der Wohnung an die gewaltbetroffene Frau. Anpassungen der Polizeigesetze der Länder flankieren die Regelungen. Interventionsstellen auf kommunaler Ebene gewährleisten mit einem aufsuchenden Ansatz den proaktiven Zugang zu Gewaltopfern. Insgesamt verbessert sich auch die Vernetzung der relevanten Akteure im örtlichen Handlungsrahmen (Polizei, Staatsanwaltschaft, kommunale Ämter, Frauenunterstützungseinrichtungen).
  • 2007 stellt das „Stalkinggesetz“ (§ 238 StGB) ein die Lebensgestaltung der Betroffenen schwerwiegend beeinträchtigendes „Nachstellen“ unter Strafe.
  • 2018 bekommt die „Istanbul-Konvention“ in Deutschland Gesetzeskraft. Das 2011 unterzeichnete „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ verpflichtet zu einer Vielzahl von gesetzlichen und exekutiven Präventions-, Interventions- und Unterstützungsmaßnahmen.

Wo finde ich einschlägige Informationen zu Angeboten und Präventionsmaßnahmen?

Parallel zu den gesetzgeberischen Veränderungen gab es bedeutsame exekutive Fortschritte bei der Strategieentwicklung und für die Praxisgestaltung (Raab-Heck, 2016):

1995 beginnt das Berliner Interventionsprojekt gegen häusliche Gewaltals Modell und wird Wegweiser für institutionelle Zusammenarbeit in der Fallbearbeitung im Sinne von verbindlich abgesprochenen bzw. geregelten Interventionsketten.

2007 gründet sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeitseinrichtungen Häuslicher Gewalt zur strukturellen Vernetzung der entsprechend befassten Akteure.

2013 nimmt das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen den Betrieb auf und übernimmt für Frauen mit Gewalterfahrung barrierefrei rund um die Uhr eine Lotsenfunktion in vielen Sprachen.

2019 schlossen sich bislang 13 relevante Organisationen zur bundesweiten Initiative „Stärker als Gewaltzusammen, die sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld wendet. Die Internetseite bündelt Hilfs- und Beratungsangebote.

2020 startete das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen, mit dem der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützt.

Wo finden Betroffene Hilfe?

Von Straftaten betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich zudem mit Hilfe von weiteren Internetauftritte und Datenbanken über Hilfemöglichkeiten informieren:

  • z.B. über das vom BMJV geschaltete Onlineportal „Hilfe-Info“ für Betroffene und/oder Zeuginnen bzw. Zeugen von Straftaten, auf dem sich zu allen opferrechtlichen Belangen nach einer Straftat, unter anderem zu Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten, finanziellen, praktischen, psychologischen und rechtsmedizinischen Unterstützungsleistungen und zum Ablauf von Strafverfahren kompakt und leicht verständlich informiert werden kann und
  • das über die verknüpfte, kostenfreie Online Datenbank für Betroffene von (Gewalt-)Straftaten eine (anonyme) Suche nach Beratungsstellen, Betreuungs- und Hilfsmöglichkeiten in der jeweiligen Region ermöglicht („Beratungsstellenfinder“).

Stiftung
Deutsches Forum
für Kriminalprävention

Graurheindorfer Str. 198
Haus 6
53117 Bonn

E-Mail: dfk@bmi.bund.de
Tel: 0228/99681-13275
Fax:0228 /99681-53190